Beim Kauf einer neuen Brille (Fassung mit Gläsern) erhalten Sie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung automatisch „mehr Brillenzeit“.
Diese sichtert Sie zwei Jahre (ab Rechnungsdatum) gegen Diebstahl, Verlust oder Zerstörung Ihrer Brille ab. Für die entsprechende Ersatzbrille mit gleicher Sehstärke zahlen Sie dann nur ein Eigenanteil von 50%.
Noch mehr Brillenzeit: Wenn sich Ihre Sehstärke innerhalb des ersten Jahres ändert, erhalten Sie kostenfrei neue Gläser- natürlich in der gewohnten Qualität.